Verhinderungspflege & Entlastungsleistungen

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Verhinderungspflege nach §39

Falls die private Pflegeperson verhindert ist und die Pflege nicht durchführen kann, deckt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten für eine Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr.

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro im Jahr besteht jedoch erst, wenn mindestens Pflegegrad 2 besteht.

Selbstverständlich besteht bei der activamed Pflegedienst GmbH auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen

Entlastungsleistungen nach § 45 b

Ab dem Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 Euro Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Unsere Pflegedienstleitung berät sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege.

Wir sind gerne für Sie da – Tel.: 02241 - 398 60

Sie brauchen Hilfe oder Unterstützung?

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