Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

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Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld erhält und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt wird, muss in regelmäßigen Abständen eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen. Diese Einsätze dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Unsere Pflegefachkräfte besuchen Sie direkt zu Hause, nehmen sich Zeit für Ihre individuelle Situation und geben praktische Hinweise, die den Pflegealltag erleichtern.

Ihre Vorteile

  • Persönliche Beratung im eigenen Zuhause
  • Unterstützung bei pflegerischen Fragen und Herausforderungen
  • Konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation
  • Informationen zu Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten
  • Informationen zu Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten
  • Sicherstellung des Anspruchs auf Pflegegeld
  • Vertrauensvolle und fachkundige Begleitung
  • Auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern

Wer ist zur Beratung verpflichtet?

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen:

  • Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: ebenfalls halbjährlich, bei Bedarf zusätzlich vierteljährlich

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder Personen, die Kombinationsleistungen nutzen, können die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen.

Besonderheit: Pflegeberatung bei Kindern

Auch für Kinder mit Pflegegrad bieten wir die gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsätze an. Unsere Fachkräfte begleiten Familien einfühlsam und kompetent und gehen auf die besonderen Anforderungen in der Kinderpflege ein.

Kosten

Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.

Wir sind gerne für Sie da – Tel.: 02241 - 398 60

Sie brauchen Hilfe oder Unterstützung?

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