Activamed Pflegedienst Grundpflege

Beratungsbesuche § 37.3

Beratungsbesuche § 37.3

Sie pflegen und betreuen Ihre Angehörigen oder Freunde in der häuslichen Umgebung und beziehen hierfür Pflegegeld, da Sie keinen Pflegedienst für die Pflege beauftragt haben?

Wussten Sie, dass die Pflegekasse einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst benötigt?

Bei den Beratungsbesuchen möchten die Pflegekassen die Qualität der häuslichen Pflege sichern und den Pflegenden regelmäßige Hilfestellungen sowie praktische und pflegefachliche Unterstützung bieten.

Bei den Pflegegraden 2 und 3 wird alle 6 Monate und bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate ein Beratungsbesuch notwendig. Bei Pflegegrad 1 bleibt es Ihnen auf freiwilliger Basis überlassen, ob Sie einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen möchten.

Die regelmäßige Durchführung der Beratungsbesuche ist Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes.

Wir das Team von activamed führen diese Besuche durch und erledigen für Sie die Abrechnung mit den Pflegekassen.

Gerne geben wir Ihnen nähere Auskunft, rufen Sie uns einfach an.

Wir sind gerne für Sie da – Tel.: 02241 - 39 86 0